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DRÄS 12 zu Änderungen an DRS 20
Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC hat in seiner Sitzung am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 (DRÄS 12) zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht verabschiedet. Die Anpassungen umfassen die Änderungen durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II). Hier werden die Konkretisierungen zur Konzernerklärung zur Unternehmensführung bzgl. Anwendungsbereich und Inhalt entsprechend erweitert.
Darüber hinaus wird ein Hinweis auf die Berichtspflichten gem. Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung in der nichtfinanziellen Konzernerklärung aufgenommen. DRÄS 12 wird dem Bundesminist...