Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 6 HGrStG Steuermesszahlen (ersetzt den § 15 Abs. 1 und 5 des Grundsteuergesetzes)

Torsten Bock, Wolfgang Lapp (März 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 6 HGrStG regelt die Höhe der Steuermesszahlen einschließlich ihrer Ermäßigungen. Insbesondere in den Ermäßigungen der Steuermesszahl kommen politische Förder- und Lenkungszwecke zum Ausdruck:

  • Die 30 %ige Ermäßigung der Steuermesszahl für Wohnflächen (§ 6 Abs. 2 HGrStG) erfolgt aus Gründen des mit dem Wohnen zusammenhängenden Gemeinwohlinteresses.

  • Die 25 %ige Ermäßigung der Steuermesszahl für die Flächenbeträge des Gebäudes bei Vorliegen eines Kulturdenkmals (§ 6 Abs. 3 HGrStG) dient der Förderung der Kulturlandschaft.

  • Mit der Ermäßigung der Steuermesszahl um 25 % für geförderten Wohnraum oder für den Grundbesitz bestimmter Wohnungsunternehmen (§ 6 Abs. 4 HGrStG) macht sich die Hessische Landesregierung die Lenkungszwecke des Bundesgesetzgebers zu eigen. Mit der Ermäßigung sollen demnach insbesondere Investitionsanreize zur Schaffung von Wohnraum gesetzt und die Bau- und Wohnungswirtschaft positiv beeinflusst werden.

2Die Flächenbeträge werden nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HGrStG mit der Steuermesszahl multipliziert und ergeben den Ausgangsbetrag, welcher – multipliziert mit dem Faktor nach § 7 HGrStG – den Steuermessbetrag ergibt. Auf den Steuermessbetrag wird a...

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