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Online-Nachricht - Dienstag, 22.02.2022

Einkommensteuer | Nutzungsdauer von Computerhardware und Software (BMF)

Das BMF hat sein (BStBl I 2021 S. 298) zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung überarbeitet ( :025).

In dem neuen Schreiben stellt das BMF ergänzend zu seinem in Rn 1 Folgendes klar:

1.1 Die betroffenen Wirtschaftsgüter unterliegen auch weiterhin § 7 Absatz 1 EStG. Die Möglichkeit, eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen, stellt

  • keine besondere Form der Abschreibung,

  • keine neue Abschreibungsmethode und

  • keine Sofortabschreibung dar.

Die Anwendung der kürzeren Nutzungsdauer stellt zudem auch kein Wahlrecht im Sinne des § 5 Absatz 1 EStG dar.

1.2 Auch bei einer grundsätzlich anzunehmenden Nutzungsdauer von einem Jahr gilt, dass

  • die Abschreibung im Z...

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