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Lohn | Mindestvergütung in der Ausbildung (VZ NRW)
Der "Mindestlohn" für bestimmte Ausbildungsberufe steigt auch in 2022 gem. § 17 Berufsausbildungsgesetz (BBiG). Hierauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam.
Hintergrund: Die Mindestausbildungsvergütung ist seit dem im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben (17 BBiG). Die Mindestvergütung gilt für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden. Die Vorgaben zur Mindestausbildungsvergütung gelten nicht für landesrechtlich geregelte Berufe, z.B. Erzieher, sowie für die reglementierten Berufe im Gesundheitswesen (Physiotherapeut, Logopäde oder Ergotherapeut).
Die Verbraucherzentrale führt zur Erhöhung in 2022 aus:
Wer sich ab 2022 für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb qualifiziert, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung i...