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Online-Nachricht - Mittwoch, 30.06.2021

Arbeitsrecht | Mindestlohn ab

Durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (BGBl 2020 I S. 2356) ist der Mindestlohn zum von 9,35 € auf 9,50 € angestiegen. Zum steigt der Mindestlohn auf 9,60 €.

Weitere Erhöhungen durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns:

  • zum auf 9,82 €

  • zum auf 10,45 €

Quelle: BGBl 2020 I S. 2356; NWB Datenbank (JT)

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