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Immobilienvermietung: Fallgruppen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
Teil 2: Ferienwohnungen
Verluste sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann berücksichtigungsfähig, wenn eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Zu dieser Thematik sind unterschiedliche Fallgruppen zu unterscheiden, wobei neben diversen Verwaltungsanweisungen auch die umfangreiche Rechtsprechung hierzu zu beachten ist. Im ersten Teil des Beitrags wurde die verbilligte Vermietung von Wohnungen dargestellt. Die jetzigen Ausführungen setzen sich mit der Vermietung von Ferienwohnungen auseinander. Im dritten und vierten Beitragsteil werden weitere Fragen rund um die Einkunftserzielungsabsicht beantwortet.
Die weiteren Beiträge der Beitragsreihe „Immobilienvermietung: Fallgruppen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen“ von Ronig finden Sie in:
Teil 1: : Verbilligte Vermietung von Wohnungen – , NWB KAAAI-02359
Teil 3: Einzelfragen zu kurzfristiger Vermietung, leerstehenden Immobilien, Luxuswohnungen und Schrottimmobilien – NWB-EV 5/2022 S. 167, NWB PAAAI-60223
Teil 4: Vermietung zu gewerblichen Zwecken, unbebaute Grundstücke sowie Berechnung des Totalüberschusses – , NWB PAAAI-61996
Die Vermietung von Ferienwohnungen führt im Ausnahmefall zu Gewinneinkünften.
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