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NWB Nr. 28 vom Seite 2349

Kostentragung bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

Verfasser: Rechtsanwalt Stephan Hettler, Freiburg

In zwei Beschl. v. , beide auf Nichtzulassungsbeschwerde des mit den Kosten belasteten Kl. ergangen, gelangte der III. Senat des BFH in prima facie parallel gelagerten Fällen zu diametral entgegengesetzten Ergebnissen: In

S. 2350beiden Fällen war nach erfolglosem Vorverfahren wegen ESt 1986 bzw. 1987 Klage erhoben worden mit der Begründung, der im ESt-Tarif berücksichtigte Grundfreibetrag sei aus verfassungsrechtlichen Gründen zu niedrig. In beiden Verfahren wurde mit Schr. v. Februar 1990 beantragt, das Verfahren im Hinblick auf ein anhängiges Revisionsverfahren beim BFH ruhen zu lassen. Ebenfalls in beiden Verfahren wies das FG die Klage ab und ließ die Revision nicht zu, wogegen der jeweilige Kl. Nichtzulassungsbeschwerde mit Hinweis auf die grds. Bedeutung der Rechtssache einlegte. Nach Bekanntwerden der Entscheidung des zu den Grundfreibeträgen erklärten die Parteien übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Der BFH hatte hiernach lediglich noch über die Kosten des Verfahrens zu befinden.

Die Überraschung war nun, daß der BFH im einen Verfahren die gesamten Kosten dem Kl., im anderen dem beklagten FA ...