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BBK Nr. 4 vom

Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse ab 2022

Musterkassenbericht und Checkliste zur Vorbereitung auf eine Kassen-Nachschau

Tobias Teutemacher

Trotz der seit dem geltenden Pflicht zur Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung in sämtliche bestehenden elektronischen Aufzeichnungssysteme gilt in Deutschland keine umfängliche Registrierkassenpflicht. Auch eine Kassenführung mittels „offener Ladenkasse“ ist nach wie vor steuerlich zulässig. Mithilfe des Musterkassenberichts und der Checkliste in diesem Beitrag können die Aufzeichnungspflichten auch bei Verwendung einer offenen Ladenkasse gesetzeskonform überprüft und erfüllt werden. Dabei beinhaltet die Checkliste eine zentrale Erleichterung aus der Änderung des AEAO vom zur Frage, wann Einzelaufzeichnungen nicht zumutbar sind.

Hinweis:

Teutemacher, Mandanten-Merkblatt: „Checkliste für die Kassenführung mittels offener Ladenkasse“ NWB JAAAF-88008.

I. Nutzung einer offenen Ladenkasse

Als offene Ladenkasse gelten eine summarische, retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen sowie manuelle Einzelaufzeichnungen ohne Einsatz technischer Hilfsmittel. Wer in der Praxis noch eine alte mechanische Registrierkasse nutzt, führt die Kasse ebenfalls mittels offener Ladenkasse.

Zur Aufbewahrung des Bargeldes können sämtliche...