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Mandanten-Merkblatt: „Checkliste zur Kassenführung mittels offener Ladenkasse (OLK) ab 2024“
Aktuell gibt es zwar Stimmen – u. a. vom Bundesrechnungshof –, die eine Pflicht zur Nutzung von elektronischen Aufzeichnungssystemen (eAS) mit integrierter, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) fordern, aber weiterhin ist die Kassenführung mittels offener Ladenkasse zulässig.
Mit seiner abschließenden Mitteilung an das Bundesministerium für Finanzen über die Prüfung „Verfahren, Möglichkeiten und Wirksamkeit der Kassen-Nachschau nach § 146b AO“ fordert der BRH die Finanzbehörden der Länder auf, das Kontrollmittel der Kassen-Nachschau endlich einmal häufiger zu nutzen. Die Anforderungen an eAS sind in den letzten Jahren durch das Kassengesetz immer anspruchsvoller geworden, während die Kassenführung mittels offener Ladenkasse keine zusätzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Eine Vielzahl von Unternehmen wechselte von der Kassenführung mittels eAS zur offenen Ladenkasse.
Deshalb steht diese Form der Kassenführung im Fokus der Finanzbehörden. In den Jahren 2024 und 2025 wird es verstärkt zu Kassen-Nachschauen kommen. Dabei stehen die Steuerpflichtigen, die in ihren Unternehmen eine Kassenführung mittel...