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Versicherungsvertrag | Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie
Einem Versicherungsnehmer stehen auf der Grundlage der im entschiedenen Fall vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zu.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Versicherungsnehmers zurückgewiesen, weil eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit COVID-19 oder des Krankheitserregers SARS-CoV-2 nicht vom Versicherungsschutz umfasst sei. Nach den Versicherungsbedingungen bestehe Schutz nur für Betriebsschließungen, die zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern angeordnet [i]Jahn, NWB 4/2022 S. 25...