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BGH 18.11.2021 IX ZB 1/21, NWB 5/2022 S. 298

Insolvenz | Versagung der Restschuldbefreiung

Unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können auch dann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung (vgl. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO) füh-ren, wenn sie im Rahmen eines Vergleichsangebots erfolgen.

Anmerkung:

Zutreffend ist zwar, dass ein Schuldner im Rahmen eines Vergleichsvorschlags nicht verpflichtet ist, Angaben zu machen. Aber auch wenn keine Offenbarungspflicht besteht und der Schuldner der Gläubigerin keinen Vergleichsvorschlag unterbreiten muss, darf ein Vorschlag keine unzutreffenden [i]Schädlich/Deutschendorf, NWB 24/2018 S. 1756Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners enthalten, wie dies vorliegend der Fall war. Zugeständnisse des Gläubigers hinsichtlic...