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BFH 28.09.2021 VIII R 25/19, StuB 3/2022 S. 116

Einkommensteuer | Einkünfte aus Kapitalvermögen und deren Zufluss bei gespaltener Gewinnverwendung

(1) Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grds. auch steuerlich anzuerkennen. (2) Eine solche Einstellung in die gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt auch beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Praxishinweise

(1) Entscheiden die Gesellschafter einer GmbH im Rahmen der Gewinnverwendung, dass der Gewinn insgesamt oder zum Teil thesauriert wird, kann dieser in ei...