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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 08-09 | Inkongruente Gewinnverteilung: Regelung in Satzung oder Öffnungsklausel nicht zwingend erforderlich

Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen.

Wir kommen zu der ersten höchstrichterlichen Entscheidung, die wir heute für Sie ausgewählt haben. Die steuerzahlerfreundliche Feststellung des Bundesfinanzhofs lautet: Eine von der Satzung einer GmbH abweichende Vereinbarung über eine inkongruente Vorabausschüttung – also eine von den Beteiligungsquoten abweichende Gewinnausschüttung – ist unter bestimmten Voraussetzungen der Besteuerung zugrunde zu legen.

Entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2013 zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen hat der VIII. Senat des BFH jetzt entschieden: Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist u...