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Einkommensteuer | Zufluss bei inkongruenten Gewinnverwendungsbeschlüssen (BFH)
Ein zivilrechtlich wirksamer
Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von
Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den
Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn
hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene
Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Für 23 GmbHs stellten die Gesellschafter die Jahresabschlüsse fest und entschieden sodann über die Verwendung und Verteilung der jeweiligen Bilanzgewinne. Hierzu stellten sie zunächst die Höhe der jeweils ausschüttbaren Gewinne fest. Im Weiteren beschlossen sie, dass die der jeweiligen Beteiligungshöhe entsprechen...