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BMF 20.01.2022 IV A 8 - S 1547/19/10001 :003, BBK 3/2022 S. 108

Buchführung | Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2022

Das BMF hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2022 veröffentlicht.


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Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
bis
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
1.394 €
268 €
1.662 €
Fleischerei/Metzgerei
1.240 €
537 €
1.777 €
Gaststätten m. Abg. von kalten Speisen
1.521 €
588 €
2.109 €
Gaststätten m. Abg. von kalten und warmen Speisen
2.646 €
755 €
3.401 €
Getränkeeinzelhandel
103 €
294 €
397 €
Café und Konditorei
1.342 €
550 €
1.892 €
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
601 €
90 €
691 €
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.163 €
588 €
1.751 €
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
320 €
218 €
538 €

Hinweis:

Wie üblich weist das BMF darauf hin, dass es sich um pauschale Jah...