Neues Jahr ...
... neuer Durchschnittssatz ...
In seiner letzten Sitzung des Jahres 2021 am 17.12. hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht zugestimmt. Damit ist zum der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe von bisher 10,7 auf nun 9,5 Prozent gesunken. Um sicherzustellen, dass die mit dem Gesetz angestrebten Rechtsänderungen bereits zum in Kraft treten können, hatte die geschäftsführende Bundesregierung das Gesetz in den neu gewählten Bundestag eingebracht, bevor die zuständigen Fachausschüsse des Parlaments für die 20. Legislaturperiode gebildet waren. Hintergrund für diese Eile sind ein gegen Deutschland angestrengtes Vertragsverletzungs- sowie ein schwebendes EU-Beihilfeverfahren, da nach Ansicht der EU-Kommission mit der bisherigen Sonderregelung für Pauschallandwirte die EU-Mehrwertsteuerregelung nicht korrekt umgesetzt wurde. Um den Rechtsstreit möglichst einvernehmlich zu beenden, hatte der deutsche Steuergesetzgeber bereits im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 den Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte begrenzt. Mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht, das Hörster auf vorstellt, erfolgt nun die Anpassung des zu hohen Durchschnittssatzes.
... neue BFH-Rechtsprechung und ...
Schon zum in Kraft getreten – und damit nicht mehr neu – ist die Reisekostenreform mit ihrem Kernelement der gesetzlichen Normierung der ersten Tätigkeitsstätte. Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig anhand der dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen durch den Arbeitgeber. Daraus können in der Praxis Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Nettolohnoptimierung resultieren, worauf Kreutzer/Lerbs auf aufmerksam machen. Wie die aktuelle BFH-Rechtsprechung zeigt, sind aber – neben nicht erkannten oder ungewollten ersten Tätigkeitsstätten, auf die Hermes bereits in NWB 27/2016 S. 2022 hingewiesen hat – auch Fälle in den Blick zu nehmen, in denen trotz Zuordnung durch den Arbeitgeber die am Zuordnungsort ausgeübte Tätigkeit für eine erste Tätigkeitsstätte nicht ausreichend ist.
... neue Rubrik
„NWB Spotlight“ heißt unsere neue Rubrik, mit der wir in dieser NWB-Ausgabe starten und die das bisherige „Urteil der Woche“ ersetzen wird. Der Name ist Programm, sollen doch hier – kompakt auf zwei Seiten – Themen ins Rampenlicht gerückt werden, die die steuerberatende Branche umtreiben. Den Beginn macht Schlegel, der sich auf mit den umsatzsteuerlichen Auswirkungen von Impfleistungen auseinandersetzt.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 1
LAAAI-01070