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Keine erste Tätigkeitsstätte trotz Zuordnung?
Handlungsempfehlungen und Tipps aufgrund aktueller BFH-Rechtsprechung
[i]Schmidt, Reisekosten, Grundlagen, NWB PAAAE-49479 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v. (BGBl 2013 I S. 285) wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht zum umgestaltet. Der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ (welcher bis heute immer noch gerne im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird) wurde geändert in „erste Tätigkeitsstätte“. Bei genauerer Betrachtung der beiden Begriffe fällt auf, dass diese nicht identisch sind. Entscheidend ist im neuen Recht die vorrangige Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte aufgrund der Zuordnung durch den Arbeitgeber. Diese Definition eröffnet in der Praxis Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Nettolohnoptimierung, die bis heute in vielen Fällen ungenutzt bleiben. Im Folgenden soll zum einen aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die neue gesetzliche Regelung bietet (bestätigt durch , BStBl 2019 II S. 551, mit indirekten Gestaltungshinweisen), um einen optimalen steuerlichen Abzug für die Arbeitnehmer der Mandanten zu erlangen, zum anderen soll anhand der beiden jüngst veröffentlichten Entscheidungen des BFH zur Mitarbeiterin...