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Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
Am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht zugestimmt. Der neu gewählte Bundestag hatte den Gesetzentwurf, der noch von der geschäftsführenden (alten) Bundesregierung auf den Weg gebracht worden war, am in unveränderter Fassung angenommen.
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Umsatzsteuerpauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24 UStG)
[i]Rechtsänderungen durch das JStG 2020Bereits mit dem JStG 2020 war der Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte geändert worden. Danach dürfen ab dem nur noch solche Unternehmen die Pauschalierungsregelung in Anspruch nehmen, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 € betragen hat. Mit dieser Eingrenzung des Anwenderkreises hat der Gesetzgeber auf die Kritik der EU-Kommission reagiert, dass die Pauschalierung von [i]Hörster, NWB 2/2021 S. 92, 108jedem Agrarunternehmen unabhängig von etwaigen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten bei der Anwendung der normalen Umsatzsteuerregelung angewandt werden konnte.
[i]Durchschnittssatz für PauschallandwirteZweifel an der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht bestanden auch hinsichtlich der Höhe des bislang ...