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GmbH & Co. KG | Haftung des Geschäftsführers einer geschäftsführenden Kommanditistin
Ein Geschäftsführer einer geschäftsführenden Kommanditistin kann sich nicht damit entlasten, seine Mitgeschäftsführer hätten ohnehin nicht auf ihn gehört, solange es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass bereits in der Vergangenheit Interventionen durch ihn selbst oder andere Unternehmensverantwortliche vergeblich waren, um die Mitgeschäftsführer von einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung der (Fonds-)Gesellschaft abzuhalten.
Grundlage für eine Verantwortlichkeit und entsprechende Haftung [i]Hülsmann, NWB 10/2019 S. 659(§ 43 Abs. 2 GmbHG) ist die Organstellung des Geschäftsführers. Dieser blieb bezüglich der durch seine Mitgeschäftsführer veranlassten Überweisungen untätig, ohne dass für ihn insoweit eine Interessenkollision bei der Ausübung seiner Organtätigkeit bestanden hätte. Deshalb kommt es nac...