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Die Haftung in einer GmbH mit mehreren Geschäftsführern
Haftung des einzelnen Geschäftsführers trotz interner Unzuständigkeit –
[i]Haack, Haftung des GmbH-Geschäftsführers NWB AAAAD-82350 Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, obliegt jedem die Geschäftsführung im Ganzen. Sind Aufgaben nach Ressorts aufgeteilt, wähnen sich nicht wenige Geschäftsführer dennoch in einer trügerischen Sicherheit. Sie gehen davon aus, die Kompetenzzuweisung führe zu einer Begrenzung ihrer persönlichen Verantwortung auf den eigenen Bereich. Wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( NWB YAAAH-06478) zeigt, kann sich dies als teurer Irrtum erweisen. Neben die Haftung für persönliche Fehler im zugewiesenen Aufgabenbereich tritt nämlich selbst bei einer wirksamen Geschäftsverteilung die Pflicht zur effektiven Kontrolle der Mitgeschäftsführer.
Mandanten-Merkblatt: Pflichten des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise NWB PAAAC-96021
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Prinzip der Gesamtgeschäftsführung und -vertretung
[i]Mehrere Geschäftsführer können nach dem Gesetz nur gemeinsam handelnSind zur Einbindung der Gesellschafter und/oder wegen der Notwendigkeit unterschiedlicher Kompetenzen innerhalb einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, sind sie einerseits nur gemeinsam zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt (§ 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG), soweit nicht die ...