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Abgabenordnung | Vorläufige Festsetzung und Aussetzung der Festsetzung von Zinsen
Das und 1 BvR 2422/17 ( NWB TAAAH-87096) die Verfassungswidrigkeit der Zinshöhe bei Vollverzinsung gem. § 233a AO bestätigt. Demzufolge geht das BVerfG für Verzinsungszeiträume ab dem von einer Unvereinbarkeit des festen Zinssatzes von 0,5 % gem. § 238 AO mit Art. 3 Abs. 1 GG aus, gesteht aber eine Fortgeltung dieses Zinssatzes bis zum zu. [i]Baum, NWB 35/2021 S. 2580 In Ergänzung des BMF-Schreibens zur Umsetzung des Zins- (BStBl 2021 I S. 1759) enthält das eine Klarstellung zur Aussetzung der Vollziehung und eine Anweisung zur vorläufigen Festsetzung von Hinterziehungszinsen für Verzinsungszeiträume ab , soweit festgesetzte Nachzahlungszinsen für gleiche Verzinsungszeiträume anzurechnen sind. ...