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NWB Nr. 20 vom Beilage Seite 1

Umsatzsteuerharmonisierung im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes ab 1.1.1993

von Oberamtsrat Michael Langer, Bonn

A. Das Harmonisierungsziel

In Artikel 8a EWG-Vertrag (in der Fassung der Einheitlichen Europäischen Akte vom , BGBl 1986 II S. 1104) haben sich die EG-Mitgliedstaaten das Ziel gesetzt, bis Ende 1992 durch die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen den letzten Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Marktes zu vollziehen. Bei ungehindertem Reiseverkehr und freiem Fluß von Waren, Dienstleistungen und Kapital soll Europa noch stärker zusammenwachsen. Die Vorteile eines intensiven Wettbewerbs und erweiterter Märkte sollen für die Bürger in der Gemeinschaft noch stärker nutzbar gemacht werden.

Eine der wichtigsten, zugleich aber auch schwierigsten Aufgaben zur Erreichung dieser Ziele ist die Steuerharmonisierung. Bei der Umsatzsteuer hat der Rat das Ziel bereits in der 1. USt-Richtlinie vom (ABl EG 1967 Nr. L 71 S. 1301) und in der 6. USt-Richtlinie vom (ABl EG 1977 Nr. L 145 S. 1) festgelegt: Die Beseitigung des umsatzsteuerlichen Grenzausgleichs, d. h. den Wegfall der Besteuerung der Einfuhren und der steuerlichen Entlastung der Ausfuhren im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Dies setzt voraus, daß in der Europäischen Gemeinschaft ein Umsatzsteuerrecht angewandt wird, das die Wettbewer...