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Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten
Schlüssige Rechtsanwendung auf dem Fundament eines weniger schlüssigen Marktverständnisses
Die Zulässigkeit von Teilwertanpassungen in Folge voraussichtlich dauerhafter Teilwertänderungen von Fremdwährungspositionen ist seit vielen Jahren ein umstrittenes Thema zwischen der Finanzverwaltung und den Stpfl. und hat deshalb vielfach die Finanzgerichte beschäftigt. Mit mehreren aktuellen Urteilen bejaht der BFH jüngst die Zulässigkeit von Teilwertzuschreibungen von Fremdwährungsverbindlichkeiten unter gewissen Umständen. Ein Blick in die Urteilsbegründungen lässt jedoch Fragen aufkommen, ob den Entscheidungen nicht das (tendenziell eher fragwürdige) Marktverständnis früherer Entscheidungen im Wege steht. Entsprechend ordnet der nachstehende Beitrag die aktuelle Urteilsserie ein und unterzieht insbesondere die Urteilsbegründungen einer kritischen Würdigung.
, NWB EAAAH-93542, IV R 2/19, NWB JAAAH-93536, und , NWB KAAAH-93540
Was sind die Kernaussagen der und vom ?
Wie sind die Entscheidungen des BFH zu bewerten?
Was ist dennoch zu kritisieren?
I. Aktuelle BFH-Entscheidungen
[i]Bolik, Teilwertzuschreibung bei unbefristeten Fremdwährungsdarlehen, StuB 4/2018 S. 145, NWB AAAAG-72955 Für Verbindlichkeiten, die Kursschwankungen unterliegen (z. B. Fremdwährungsverbindlichkeiten), ist grds. der Wert (und Währungskurs) im Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeit maßgebend. Eine voraussichtlich dauernde Erhöhung des Kurswerts liegt in sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (durch Verweis aus § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) dann vor, wenn die zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgetretenen Änderungen des Wechselkurses voraussichtlich dauerhaft sind. Hat sich der Wechselkurs zulasten des Schuldners entwickelt, ist deshalb eine Teilwertzuschreibung der Verbindlichkeit zu prüfen. An der Dauerhaftigkeit einer Wertänderung fehlt es nach Auffassung des BFH und der Finanzverwaltung jedoch regelmäßig bei langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten. Denn bei ihnen könne grds. angenommen werden, dass sich die Wertunterschiede bis zum Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung wieder ausgleichen würden.
Mit seinen Urteilen vom und vom präzisiert der BFH die Anforderungen an die steuerliche Anerkennung wechselkursbedingter Teilwertzuschreibungen bei langfristigen verzinslichen Fremdwährungsverbindlichkeiten. Im Fokus stand die Frage, wann eine Währungskursänderung, die zu einer Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen berechtigt, als nachhaltig einzustufen ist.