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Teilwertzuschreibung bei unbefristeten Fremdwährungsdarlehen
I. Einleitung und Hintergrund
Als Pendant zu Teilwertabschreibungen von Wirtschaftsgütern auf der Aktivseite einer Steuerbilanz bieten Teilwertzuschreibungen von Passivposten zahlreiche Anknüpfungspunkte für Meinungsverschiedenheiten zwischen Stpfl. und der Finanzverwaltung. Diese führt in ihrem sog. Teilwerterlass ( NWB BAAAF-81512, BStBl 2016 I S. 995, Rz. 30 ff. = Kurzinfo StuB 2016 S. 708 NWB OAAAF-81927) dazu aus, dass für Verbindlichkeiten, die Kursschwankungen unterliegen (z. B. Fremdwährungsverbindlichkeiten) grundsätzlich der Wert (und Währungskurs) im Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeit maßgebend sei. Eine voraussichtlich dauernde Erhöhung des Kurswerts liege dann vor, wenn aus Sicht des Kaufmanns mehr Gründe für als gegen die Nachhaltigkeit sprechen. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren folgt die Finanzverwaltung der Rechtsprechung des NWB CAAAD-23344, BStBl 2009 II S. 778 = Kurzinfo StuB 2009 S. 471 NWB YAAAD-23409) und versagt im Normalfall eine währungskursbedingte Teilwerterhöhung. Die Währungsschwankungen würden sich i. d. R. wieder ausgleichen, womit eventuelle Kursunterschiede zwis...