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Kosten für baufachliche Betreuung als Finanzierungskosten
Mit diesem Urteil ( NWB JAAAH-96180) hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Kosten für eine qualifizierte baufachliche Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie den sofort abzugsfähigen Finanzierungskosten zuzurechnen sind, wenn die Betreuung durch die finanzierende Bank verlangt wurde.
Dem Kläger entstanden Herstellungskosten für mehrere Gebäude, mit welchen er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte. Zur Durchführung der Bauvorhaben stellte er Darlehensanträge bei einer Bank. Im Rahmen der Darlehenszusage über insgesamt 2 Mio. € forderte die Bank den Abschluss eines sog. Projektcontrollingvertrags, da es im Rahmen der Bauplanung und Baudurchführung notwendig sei, ein übergeordnetes Projektcontrolling einzuführen. Diese Leistung wurde von einer GmbH im Rahmen der Finanzierung durch die Bank erbracht.
Die Kosten für das Projektcontrolling setzte der Kläger im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten an. Das Finanzamt vertrat nach Auswertung der vorgelegten Unterlagen die Auffassung, dass es sich bei den im Rahmen der Schuldzinsen geltend gemachten Projektcontrollingkosten nach den Vereinbarun...