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NWB Nr. 50 vom Seite 3692

Aus der Steuerrechtsprechung und Verwaltungspraxis im Jahr 2021

Klaus Korn und Dr. Martin Strahl

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3708Nachfolgend wird auf eine Auswahl interessanter und praxisrelevanter Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen hingewiesen.

  • Privatschulen sind nicht gemeinnützig, wenn die Schulgebühren − etwa auch wegen der hohen Unterrichtsqualität − so hoch sind, dass sich die Allgemeinheit den Schulunterricht nicht leisten kann.

  • Hat die gewerbliche Prägung einer vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaft infolge der Einlage zum Teilwert AfA-Volumen generiert, besteht dies fort, wenn die Gesellschaft später entprägt wird.

  • Es besteht für die Steuerbilanz keine Bagatellgrenze für die Bildung einer aktiven Rechnungsabgrenzung.

  • Der Umrechnungskurs des Schweizer Franken in EURO hat sich nachhaltig so stark verändert, dass auf Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken eine Teilwertzuschreibung in Betracht kommt.

  • Der angemessene Zinssatz für ungesicherte Konzernkredite i. d. R. mittels Preisvergleichsmethode und Stand-alone-Rating des Kreditnehmers zu bestimmen.

  • Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften führt der Formwechsel der Ober-Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft zum rückwirkenden Teilwertansatz f...