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Verfahrensrecht | Festsetzung von Zinsen (BMF)
Das BMF ergänzt das
. Es enthält eine Klarstellung zur
Aussetzung der Vollziehung und eine Anweisung zur vorläufigen Festsetzung von
Hinterziehungszinsen für Verzinsungszeiträume ab
, soweit
festgesetzte Nachzahlungszinsen für gleiche Verzinsungszeiträume anzurechnen
sind ().
Das BMF führt u.a. aus:
Soweit die Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab nicht ausgesetzt bzw. vorläufig festgesetzt worden ist, ist das Einspruchsverfahren nach der Entscheidung des BVerfG auszusetzen.
Die Vollziehung der Zinsfestsetzung ist insoweit ebenfalls auszusetzen. Gleiches gilt im Einsp...