Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Allgemeinverfügung zum Zinsbeschluss des BVerfG (BMF)
Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zum veröffentlicht
Hintergrund: Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a i. V. mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Das bisherige Recht ist für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar. Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume sind die Vorschriften dagegen unanwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum eine ve...