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NWB Nr. 48 vom Seite 3501

Die Selbständigkeit der Heilberufe in der Sozialversicherung – ein Update

Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3528Durch zwei Urteile im Jahr 2019 hat das Bundessozialgericht (BSG) der bisherigen Vorstellung, dass die Arzt- und Pflegekrafttätigkeit in Krankhausumgebungen auf Honorarbasis eine selbständige Tätigkeit sei, den Garaus gemacht, indem es die Voraussetzungen, die an eine selbständige Tätigkeit geknüpft werden, erheblich verschärft hat. Mit mehreren am ergangenen Urteilen setzt und entwickelt der 12. Senat des BSG diese Rechtsprechung nun fort.

Notarzttätigkeiten für einen Landkreis/DRK-Kreisverband e. V.

In den beiden zum Themenkomplex „Notarzttätigkeit“ ergangenen Entscheidungen schloss sich das BSG der Ansicht des DRV Bund an, dass es sich jeweils um abhängige Beschäftigungen der betroffenen Ärzte handelte. Folgende Gründe waren dafür maßgeblich:

[i]Auch regulatorische Vorgaben spielen eine RolleBei Vertragsgestaltungen, in denen die Übernahme einzelner Dienste frei vereinbart wird, ist für die Beurteilung der Tätigkeit auf die jeweiligen Einzelaufträge abzustellen. Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des „Auftraggebers“ liegt dann vor, wenn der Arzt zur Erbringung der Notarzttätigkeit Arbeitsmittel nutzt und mit Personal, das zu des...