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IWB Nr. 22 vom Seite 888

Politische Einigung und aktuelle Entwicklungen zu Pillar One und Pillar Two

Anton Schindler und Sebastian Grund

[i]Nach aktuellem Zeitplan sollen sowohl Pillar One als auch Pillar Two 2023 in Kraft tretenAm haben sich 136 der 140 Staaten des G20-/OECD-Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (IF) politisch zu potenziell grundlegenden Änderungen des internationalen Körperschaftsteuersystems verpflichtet. Zu dieser Gruppe von 136 Staaten gehören einige (z. B. Irland und Ungarn), die im Juli noch Vorbehalte gegen die Vereinbarung geäußert hatten. Sowohl Pakistan als auch Kenia, Nigeria und Sri Lanka haben das Abkommen bisher nicht unterzeichnet.

Das Abkommen lässt eine gewisse Wahlfreiheit bei der Umsetzung der beiden konstituierenden Säulen zu. Beispielsweise sind die Mitglieder des IF nicht verpflichtet, die Regeln aus dem Global Anti-Base Erosion Proposal (GloBE) zu übernehmen. Vielmehr werden die Regeln den Status eines gemeinsamen Ansatzes und nicht den eines Mindeststandards haben. In der Erklärung des IF wird nach wie vor davon ausgegangen, dass sowohl Pillar One als auch Pillar Two im Jahr 2023 in Kraft treten werden.

I. Die wichtigsten Änderungen zu Pillar One

[i]Ein Multilaterales Übereinkommen soll die einheitliche Implementierung von Pillar One gewährleistenIm Rahmen der ersten Säule wird ein formelbasierter Anteil des konsolidierten Gewinns bestimmter multinationaler Unternehmen den Marktstaaten zugewiesen. Die erste ...