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Pillar Two – Ermittlung der globalen Ergänzungssteuer
Problemanalyse auf Grundlage der Richtlinie der EU v. 22.12.2022
Mit der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union setzt die EU das OECD-Rahmenkonzept zu Pillar Two im Binnenmarkt um. Die Einführung einer globalen Mindeststeuer verspricht einen gerechteren Wettbewerb weltweit und stellt damit eine Zeitenwende in der internationalen Steuerordnung dar. Obgleich neben der EU-Richtlinie ein detailliertes Rahmenkonzept inklusive Kommentar und Anwendungsbeispielen existiert, verbleibt ein komplexes Besteuerungssystem mit weitreichenden Problemen in der praktischen Umsetzung.
Die Korrekturvorschriften sind teils nicht mit nationalem Steuerrecht harmonisiert und können deshalb zur Niedrigbesteuerung deutscher Geschäftseinheiten führen.
Steuerpolitisch relevante Themenbereiche, wie die Altersversorgung durch Direktzusagen und steuerneutrale Umwandlungsvorgänge, werden durch die Richtlinienvorschriften untergraben.
Latente Steuerposten spiegeln die tatsächliche Steuerbelastung eines Hoheitsgebiets, aufgrund von Ansatzbeschränkungen der Richtlinie, nicht wider.