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NWB Nr. 46 vom

Das Testament der Patchwork-Familie in der Gestaltungspraxis

Ursula Zehentmeier

Die Testamentsgestaltung in einer Patchwork-Familie stellt durch die unterschiedliche Elternschaft und die sich hieraus ergebenden erb- und pflichtteilsrechtlichen Konsequenzen besondere Anforderungen an die vertragsgestaltende Praxis. Fragen wie die Gleichbehandlung aller vorhandenen Kinder oder die Beerbung nur von den eigenen Abkömmlingen, die Sicherung des überlebenden Ehepartners, die Pflichtteilsansprüche der eigenen Kinder oder die Ausschaltung des noch vorhandenen Ex-Ehepartners bedürfen sorgfältiger testamentarischer Regelungen. Hierfür bieten sich verschiedene Gestaltungstypen an.

Die Patchwork-Familie – kein Fall für das gesetzliche Erbrecht

[i]Gesetzliches Erbrecht berücksichtigt Stiefkinder nichtStiefkinder werden im gesetzlichen Erbrecht nicht berücksichtigt. Ohne Verfügung von Todes wegen kommt es daher beim Tod der (Stief-)Eltern in Patchwork-Familien häufig zu unerwünschten Ergebnissen. Die Kinder aus der jeweils ersten Ehe erben unterschiedlich, je nachdem, welcher der Patchwork-Partner zuerst verstirbt. Kommen gemeinsame Kinder hinzu, sind diese gegenüber Kindern aus erster Ehe privilegiert. Für Patchwork-Partner, die dies als ungerecht empf...