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NWB Nr. 46 vom Seite 3393

Das Testament der Patchwork-Familie in der Gestaltungspraxis

Besondere Formen letztwilliger Verfügungen bei unterschiedlicher Elternschaft

Ursula Zehentmeier

Die Testamentsgestaltung in einer Patchwork-Familie stellt durch die unterschiedliche Elternschaft und die sich hieraus ergebenden erb- und pflichtteilsrechtlichen Konsequenzen besondere Anforderungen an die vertragsgestaltende Praxis. Die Bedürfnisse der in zweiter Ehe verheirateten Eheleute sind mit den Interessen der Kinder aus der früheren Ehe und der gemeinsamen Kinder in Einklang zu bringen. Fragen wie die Gleichbehandlung aller vorhandenen Kinder oder die Beerbung nur von den eigenen Abkömmlingen, die Sicherung des überlebenden Ehepartners, die Pflichtteilsansprüche der eigenen Kinder oder die Ausschaltung des noch vorhandenen Ex-Ehepartners bedürfen sorgfältig aufeinander abgestimmter testamentarischer Regelungen. Der folgende Aufsatz gibt einen Überblick über die verschiedenen Gestaltungstypen und erläutert die wesentlichen Unterschiede.

I. Die Patchwork-Familie – kein Fall für das gesetzliche Erbrecht

1. Unerwünschte Ergebnisse „dank“ beschränkter gesetzlicher Regelungen

[i]Gesetzliches Erbrecht berücksichtigt Stiefkinder nichtDas gesetzliche Erbrecht beschränkt sich auf das Erbrecht der Verwandten und des Ehe- oder Lebenspartners. Stiefkinder werden hingegen nicht berücksichtigt. Ohn...