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Gestaltungsmöglichkeiten bei Photovoltaikanlagen nach dem Wegfall der Einspeisevergütung
Für die erste Generation der Photovoltaikanlagen, welche im Jahr 2001 erstmals in größerer Anzahl auf eigengenutzten Wohngebäuden in Betrieb genommen wurden, fällt im Jahr 2021 die Einspeisevergütung nach dem EEG weg.
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Gestaltungsmöglichkeiten nach Ablauf der EEG-Förderung
Die Betreiber von Altanlagen haben mehrere Alternativen, wie sie nach dem Wegfall der staatlich garantierten Einnahmen weiter verfahren können:
Wird [i]Direktvermarktung des Stroms in Form der sog. Vor-Ort-Vermarktungmit der Photovoltaikanlage weiter Strom produziert und im Wege der Direktvermarktung ins Stromnetz eingespeist, werden weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Eine Möglichkeit der Direktvermarktung stellt die sog. Vor-Ort-Vermarktung dar. Dabei verkaufen Betreiber von Photovoltaikanlagen ihren überschüssigen Solarstrom z. B. an Nachbarn, die Kommune oder in der Nähe befindliche Betriebe.
Eine [i]Selbstvermarktung des StromsSelbstvermarkung des Stroms ist wenig attraktiv. Inzwischen bieten zahlreiche Anbieter entsprechende Modelle an, die alle auf demselben Prinzip basieren. Der Vermarkter fungiert dabei als Zwischenhändler, der den Strom vieler Anlagen kauft und gebündelt an der Strombörse veräußert. Ohne...