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PiR Nr. 11 vom Seite 313

„Climate Standard Prototype“: Arbeitspapier der EFRAG zur zukünftigen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Darstellung und kritische Würdigung

Mag. (FH) Josef Baumüller und M.Sc. Oliver Scheid

Der Normenrahmen für die Unternehmensberichterstattung steht gegenwärtig auf globaler Ebene vor einem Umbruch – getrieben von den Forderungen nach einer erweiterten Transparenz über Nachhaltigkeitsbelange und deren systematischen Verknüpfung mit den Informationen aus der Finanzberichterstattung. In der EU manifestiert sich dies in Form des bevorstehenden Wandels von der nichtfinanziellen Berichterstattung hin zu einer umfangreicheren europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Basierend auf dem Entwurf zu einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der im April 2021 vorgelegt wurde, sollen die neuen Berichtspflichten für Geschäftsjahre ab dem zur Anwendung gelangen. Wie diese ausgestaltet sein können und welche Vorbereitungsarbeiten vonseiten der zukünftig unter die Berichtspflichten fallenden Unternehmen schon heute gesetzt werden sollen, das lässt ein vorgelegtes erstes Arbeitspapier der EFRAG vom September 2021 nun erstmals konkreter abschätzen.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter NWB CAAAG-79145

Kernaussagen
  • Im September 2021 legte das European Lab der EFRAG ein Arbeitspapier zum aktuellen Stand ihrer Arbeiten an europäischen Standa...

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