Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH | Sitzverlegung während der Liquidation
Solange keine tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch im Einzelfall erkennbar sind, ist eine Sitzverlegung der GmbH auch im Liquidationsstadium zulässig.
Dass die Beendigung der Liquidation vorliegend bereits einmal angemeldet war, diese Anmeldung jedoch zurückgenommen worden ist, rechtfertigt den Schluss auf eine rechtsmissbräuchliche Sitzverlegung nach Ansicht des Gerichts nicht. Da abgesehen von den Fällen, in denen das Gesellschaftsvermögen bereits am Liquidationsende an die Gesellschafter verteilt ist, eine mögliche Fortsetzung der aufgelösten [i]Gehrmann, GmbH-Liquidation, infoCenter, NWB BAAAB-54645 GmbH grds. möglich bleibt und in der Gesellschafterversammlung auch entsprechend beschlossen werden kann, erscheint es vielmehr zielführend, wenn eine Gesellschaft in Liquidation ihren Sitz dort hat, wo sich auch die Gesc...