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FG Münster 14.09.2021 2 K 1155/19, NWB 43/2021 S. 3170

Abgabenordnung | Bescheidänderung bei falscher zeitlicher Zuordnung von Hinzuschätzungsbeträgen

Wird ein Hinzuschätzungsbetrag zunächst auf mehrere Jahre verteilt, obwohl eine Erfassung des Gesamtbetrags nur in einem Jahr zutreffend wäre, ist der Bescheid dieses Jahres nach § 174 Abs. 4 AO änderbar.

Anmerkung:

Die Klägerin, eine GbR, erzielt gewerbliche Einkünfte aus einem Kraftfahrzeughandel. Eine bei ihr durchgeführte Betriebsprüfung stellte ungeklärte Bareinzahlungen auf das betriebliche Bankkonto fest und führte eine Bargeldverkehrsrechnung durch, die zu Unterdeckungen führte. Im Rahmen der Schlussbesprechung einigte man sich auf einen hinzuzuschätzenden Gesamtbetrag von 150.000 €, der gleichmäßig auf die Prüfungsjahre 2008 bis 2010 zu verteilen sei. [i]Beyer, Außenprüfung: Ein Leitfaden, Grundlagen, NWB FAAAE-82166 Das Finanzamt erließ daraufhin entsprechende Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheide. Gegen die Bescheide für die Jahre 2009 und 2010 legte di...