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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung bei grenzüberschreitender Güterbeförderung
Die Finanzverwaltung hatte infolge des ( NWB SAAAG-49326) den UStAE zur Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Güterbeförderung dahingehend angepasst, dass Abschnitt 4.3.2 Abs. 4 UStAE um den Hinweis erweitert wurde, dass die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG grds. nur für die Leistungen des Hauptfrachtführers, nicht aber der Unterfrachtführer in Betracht kommt ( BStBl 2020 I S. 235). Mit Schreiben v. klärt das BMF nun insbesondere, für welche Leistungen des Hauptfrachtführers die Steuerbefreiung infrage kommt. Darüber hinaus wurde die Nichtbeanstandungsregelung bis zum verlängert.