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BMF 04.10.2021 IV C 7 - S 3104/19/10001 :006, NWB 41/2021 S. 3022

Bewertungsrecht | Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab

Das die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird.

Anmerkung:

Der Kapitalwert ist nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2018/2020 des Statisti- schen Bundesamts unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden.