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Neufassung des BMF-Merkblatts zu Streitbeilegungsverfahren
Am veröffentliche das BMF eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren). Es ersetzt das Merkblatt aus dem Jahr 2018 und bietet dem Rechtsanwender von Antrag bis Umsetzung praktische Erklärungen zu allen Phasen der Verfahren nach DBA, EU-Schiedskonvention sowie dem neuen EU-DBA-SBG. Außerdem wartet es mit Hinweisen zu Antragsablehnungsgründen, den Möglichkeiten zur Aussetzung der Vollziehung und Stundung, der parallelen Durchführung von FG-Verfahren, der einseitigen Beseitigung von Doppelbesteuerungen bei gescheiterten Verständigungsverfahren und Informationen zu Kosten auf.
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I. Wahl der Rechtsgrundlage
Eine der Änderungen im Merkblatt ist die Pflicht zur Wahl der Rechtsgrundlage. So muss sich der Antragsteller für eine Rechtsgrundlage (DBA, EU-Schiedskonvention oder EU-DBA-SBG) entscheiden. Im Falle eines zeitgleichen Antrags nach DBA und EU-Schiedskonvention, muss sich der Antragsteller binnen einer vom BZSt gesetzten Frist schriftlich auf eines der beiden Verfahren festlegen. Anderenfalls wird das BZSt den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zug...