Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neufassung des BMF-Merkblatts zu Streitbeilegungsverfahren
BMF, Schreiben v. 27.8.2021 - IV B 3 - S 1304/21/10004 :007
Am [i]BMF, Schreiben v. 27.8.2021 - IV B 3 - S 1304/21/10004 :007, NWB GAAAH-88136 veröffentliche das BMF eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Das Schreiben ersetzt das bisherige Merkblatt und wartet inhaltlich mit interessanten Aussagen zu allgemeinen Aspekten von Streitbeilegungsverfahren sowie mit Ausführungen zu den Möglichkeiten nach dem neuen EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG) auf. Allerdings finden sich in dem Schreiben auch einige fragwürdige Ansichten, die potenzielle Antragsteller vor Augen haben sollten. Lassen Sie uns daher einen Blick auf das BMF-Schreiben und die wesentlichen Ansichten der Finanzverwaltung werfen. Der Beitrag fasst erste Gedanken zu den möglichen Implikationen für die Praxis zusammen.
Von Antrag bis Umsetzung – das Merkblatt BMF gibt Aufschluss zu Streitbeilegungsverfahren nach DBA, der EU-Schiedskonvention sowie dem neuen EU-DBA-SBG. Es geht auch auf Ablehnungsgründe, Möglichkeiten der AdV, einseitige Beseitigung der Doppelbesteuerung und weitere verbundene Themen ein. Für APA wird man auf ein weiteres Merkblatt warten müssen.
Der Antragsteller muss sich für eine Rechtsgrundlage entscheiden. Unterbleibt eine Entscheidung auch auf Nachfrage, legt das BZSt den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zugunsten des Antragstellers aus. Das BMF lässt keine Präferenz für eine der Grundlagen erkennen.
Das EU-DBA-SBG gilt für Wirtschaftsjahre ab dem . Die Anwendung auf frühere Jahre ist unwahrscheinlich, da Deutschland keine entsprechenden Vereinbarungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten getroffen hat. Sollte ein Fall jedoch Jahre vor und nach dem betreffen, ist ein Verfahren nach EU-DBA-SBG unter Umständen möglich.