NWB Kommentar Bilanzierung
13. Aufl. 2022
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§ 265 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung
Götz/Schütte/Zimmermann, Der Ausweis Sonstiger Rückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss, DB 6/2021 S. 237 ff.; Küting/Tesche/Tesche, Der Stetigkeitsgrundsatz nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Einzel- und Konzernabschluss, StuB 2008 S. 655; Löffler/Müller, Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss, Ein Überblick zu IDW RS HFA 39 und IDW RS HFA 44, WPg 2013 S. 291; Meyer/Jahn, Formale Gestaltung von Bilanz und GuV nach HGB, StuB 2003 S. 1005; Küting/Busch, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in deutschen Jahresabschlüssen, StuB 2002 S. 885; Lüdenbach, Vorjahresspalte der GuV beim Übergang zum BilRUG, StuB 2016 S. 514.
I. Überblick
1. Zweck und Inhalt der Regelungen
1 § 265 HGB verfolgt zwei hauptsächliche Regelungszwecke:
Im Interesse der interperiodischen Vergleichbarkeit werden Regelungen zur Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) sowie zur Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2 und 8) getroffen,
zur Anpassung an die jeweiligen Unternehmensverhältnisse wird eine Individualisierung der gesetzlichen Gliederungsschemata für Bilanz (§ 266 HGB) und GuV (§ 275 HGB) zuge...