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BBK Nr. 20 vom

Quo vadis nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung?

Entwurf der EU-Kommission zur Reform der CSRD-Richtlinie

Prof. Dr. Ludwig Hierl

Die EU-Kommission hat am einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2014/95/EU über die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen vorgelegt, die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD- bzw. CSR-Richtlinie, um eine nachhaltigere Kapitalallokation zu erreichen. Der Beitrag zeichnet die Grundzüge des Vorschlags nach und zieht ein erstes Fazit.

Die seit dem Geschäftsjahr 2017 geltenden Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung vermögen nach Ansicht der EU-Kommission nicht länger die zwischenzeitlich erweiterten, nachhaltigkeitsbezogenen Informationsbedarfe verschiedener Stakeholder zu erfüllen. Viele Unternehmen berichten nicht, nicht hinreichend oder in einem schwer find- und auswertbaren Format. Dies erschwere die Kapitalallokation in Richtung umweltvorteilhafter sowie sozial nachhaltig wirtschaftender Unternehmen. Dies soll sich nun ändern. So sollen der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich erweitert sowie die Berichterstattung formal – soweit möglich – vereinheitlicht werden.

Der von der EU-Kommission am vorgelegte Entwurf für eine Novellierung der Nachhaltig...