Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 195 Zuständigkeit
Mösbauer, Steuerliche Außenprüfung durch beauftragte „andere“ Finanzbehörden mit originären Prüfungskompetenzen, StBp 1996 S. 169; Romeis, Der Prüfungsauftrag nach § 195 Satz 2 AO, StBp 2006 S. 361; siehe auch Literatur zu Zugmaier/Nöcker/Pinter, § 193 AO.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Durchführung der Außenprüfung. Sie betrifft die sachliche und örtliche Zuständigkeit. Dabei hat Satz 1 nur eine klarstellende Funktion.
Nach Satz 2 kann die zuständige Finanzbehörde eine andere Finanzbehörde mit der Außenprüfung beauftragen. Diese Zuständigkeitsverlagerung ist in örtlicher Hinsicht möglich; die Möglichkeit einer Zuständigkeitsverlagerung in sachlicher Hinsicht (etwa von einem Finanzamt auf eine OFD) ist umstritten.
Durch Satz 3 wird eine mit der Außenprüfung beauftragte Finanzbehörde befugt, auch die erforderlichen Steuerfestsetzungen durchzuführen. Hierdurch soll die „veranlagende Betriebsprüfung“ im Falle der Beauftragung einer anderen Finanzbehörde gesetzlich abgesichert werden.
II. Geltungsbereich
2Die Vorschrift gilt für alle ...