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Verfahrensrecht | BMF zur Zins-Entscheidung des BVerfG
Das BMF hat zur Umsetzung des und 1 BvR 2422/17 (ausführlich hierzu Baum, ) - bis zu einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem Stellung genommen ().
In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
Erstmalige Zinsfestsetzungen nach § 233a AO,
geänderte oder berichtigte Zinsfestsetzungen nach § 233a AO,
mit vorläufigen Steuerfestsetzungen verbundene Zinsfestsetzungen nach § 233a AO,
Umgang mit Einspruchsfällen,
Aussetzung der Vollziehung,
Das (...