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Verfahrensrecht | LfSt Niedersachsen zur Zins-Entscheidung des BVerfG
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 6 %-Verzinsung Stellung genommen.
Hintergrund: Mit seinem am veröffentlichten hat das BVerfG die gesetzlich geregelte 6 %-Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt (ausführlich hierzu Baum, ). Die Finanzämter dürfen das Gesetz nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich weiter anwenden. Für Verzinsungszeiträume ab hat das BVerfG den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Der Gesetzgeber hat dafür Zeit bis zum .
Die Entscheidung des BVerfG hat dem L...