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Corona | Verlängerung der Kurzarbeitergeldverordnung (BMAS)
Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung werden bis zum die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld, die bisher auf Betriebe begrenzt waren, die die Kurzarbeit bis zum eingeführt haben, auf alle Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit ausgeweitet und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum verlängert. Hierauf macht das BMAS aktuell aufmerksam.
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben auch dann bis zum herabgesetzt, wenn der Betrieb nach dem Kurzarbeit eingeführt hat:
Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für diese Betriebe von mindestens einem D...