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Fördermaßnahmen und Praxisfragen für Unternehmen in Kurzarbeit
Derzeit [i]Endert, Buchungen bei Zahlung von Kurzarbeitergeld, BBK 13/2020 S. 604 NWB PAAAH-51676 beherrscht das Thema Kurzarbeit – bedingt durch die Lockdown-Maßnahmen – auch die Arbeit in den Lohnabrechnungs- und Steuerbüros. Im Folgenden sollen die Möglichkeiten für Arbeitgeber beleuchtet werden, wie sie die Zeit der Kurzarbeit auch zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter nutzen und dabei auf Fördertöpfe der Bundesagentur für Arbeit zugreifen können. Von den vielen Praxisfragen im Zusammenhang mit der Kurzarbeit sollen im Anschluss noch zwei besonders praxisrelevante kurz beleuchtet und beantwortet werden: Können Urlaubsansprüche wegen Kurzarbeit gekürzt werden und wie ist mit Minijobbern bei Unternehmen mit Kurzarbeit umzugehen?
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Verlängerung der Förderung beim Kurzarbeitergeld
Die folgenden erleichterten Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KUG) gelten bis zum :
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Für Betriebe, die bis mit Kurzarbeit begonnen haben,
reicht es weiterhin aus, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von
Arbeitsausfall betroffen sind (ansonsten mindestens 1/3 der
Beschäftigten). |
2. | Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen,
bevor Kurzarbeiterge... |