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OLG Köln 19.02.2021 6 U 127/20, NWB 37/2021 S. 2728

Beförderungsvertrag | Zulässigkeit eines Aufpreises für die Umbuchung von wegen Corona annullierten Flügen

Ein Luftfahrtunternehmen darf für die Umbuchung von infolge der Corona-Pandemie annullierten Flügen einen Aufpreis verlangen, wenn die Umbuchung auf einen deutlich späteren Zeitpunkt erfolgt. Betroffene Fluggäste können sich insofern nicht mit Erfolg auf die europäische Fluggastrechte-Verordnung (EG) berufen.

Anmerkung:

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. hatte ein Luftfahrtunternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen, gegenüber Verbrauchern im Fall eines annullierten Flugs dem Fluggast auf Nachfrage eine anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes trotz verfügbarer Plätze lediglich gegen Zahlung eines Aufpreises zu ermöglichen. Das Gericht meint, dass die Auslegung der maßgeblichen Vorschriften (Ar...