Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 88c Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entwicklung der Norm
1§ 88c AO wurde durch das AbzStEntModG vom (BGBl 2021 I S.1259) mit Wirkung vom in die AO eingefügt. Sie ist im dritten Teil, Allgemeine Verfahrensvorschriften im ersten Abschnitt Verfahrensgrundsätze und dort im 3. Unterabschnitt: Besteuerungsgrundsätze und Beweismittel, angesiedelt.
II. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung
2Die Vorschrift dient der zielgerichteten Aufdeckung von missbräuchlichen Gestaltungen bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag. Ausschlaggebend waren also im Wesentlichen die als Cum/Cum- und Cum/Gestaltungen bekannt gewordenen „Modelle“, die der Reduzierung oder der unberechtigten Erstattung von Kapitalertragsteuer und Annexsteuern gedient haben. Ebenso sollen andere Steuergestaltungen erkannt werden, die auf die Erlangung unrechtmäßiger Steuervorteile abzielen, die sich aus der Erhebung oder Entlastung von Kapitalertragsteuern ergeben. Durch eine Analyse der von den örtlichen Finanzbehörden mitgeteilten Steuergestaltungen sollen frühzeitig Sachverhaltserkenntnisse gewonnen und diese in Form einer Rückmeldung an die Finanzbehörden auch veranlagungsunters...